Vertragspartner

Zunächst ist zu überprüfen, wer Vertragspartner ist, bei einer Gesellschaft, wer diese vertritt und im Zweifelsfall haftet.
Juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften sowie gewerblich oder beruflich tätige Gesamthandgemeinschaften (GbR) mit einem Geschäftsbetrieb sind grundsätzlich keine Verbraucher.
 
Eine Ausnahme gilt jedoch im Gründungsstadium von juristischen Personen (Vor-GmbH/ GmbH in Gründung) und Personenhandelsgesellschaften, wenn die Darlehensaufnahme der Existenzgründung der hinter ihnen stehenden Gesellschaftern dient.
 
Daher ist beispielsweise bei einer GmbH zwischen den einzelnen Gründungsphasen in dieser Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu unterscheiden.
 
 
drtm-pplc 2012-05-19 wid-329 drtm-bns 2012-05-19